Aktuelles
Freitag, der 13. ist Rauchmeldertag
SIE RETTEN LEBEN
Am Freitag den 13. Dezember ist wieder Rauchmeldertag. An diesem Tag stellt die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ die Verbraucheraufklärung in den Mittelpunkt - und bietet Feuerwehren umfangreiches Informationsmaterial zur Verwendung; um in Print, Radio und online auf die Wichtigkeit von Rauchmeldern hinzuweisen und die Bevölkerung zu informieren. Frank Hachemer, Präsident des Landesfeuerwehrverband (LFV) Rheinland-Pfalz, „Rauchmelder sind Lebensretter, sie warnen uns und können größeren Schaden verhindern, ohne geht es nicht, die Montage ist einfach und ohne großen Aufwand durchzuführen, daher rufe wir alle Feuerwehren auf, sich am Rauchmeldertag zu beteiligen und die Bevölkerung zu informieren.“
Der Landesfeuerwehrverband informiert zum Rauchmeldertag:
Wo sollten Rauchmelder installiert sein?
• In Schlafzimmern und Kinderzimmer
• In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren.
Wer muss Rauchmelder installieren?
• Der Eigentümer (bei selbstgenutztem oder vermietetem Wohnraum)
Wer ist verantwortlich die Rauchmelder warten zu lassen?
• In Mietwohnungen ist es der Mieter; Bewohner, es sein denn, der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst
Aber: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Rauchmelder betriebsbereit zu halten, dies bedeutet, dass er die regelmäßige Wartung übernimmt. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen!
• Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer
Weitere Informationen findet man unter: www.rauchmelder-lebensretter.de>
Adventszeit
Die Adventszeit ist eine Zeit, in der man Zeit hat, darüber nachzudenken, wofür es sich lohnt, sich Zeit zu nehmen.
Die Kameradin und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Hillscheid wünschen eine besinnliche Adventszeit, ein Frohes Fest und einen guten Start ins neue Jahr 2020
Darf man Grünschnitt noch verbrennen?
Die Kreisverwaltung informiert: Darf man Grünschnitt noch verbrennen?
Es ist vielerorts noch immer gängige Praxis, dass im heimischen Garten oder auf landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallende Pflanzenreste vor Ort verbrannt werden. Das führt oft zu Problemen und löst Einsätze von Feuerwehr und Polizei aus. Dabei ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in den allermeisten Fällen unzulässig. Das Verbrennen im Innenbereich ist verboten. Im Außenbereich ist es nur dann zulässig, wenn keine Verwertungsmöglichkeiten bestehen. Derartige Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeiten sind im Westerwaldkreis zu Genüge gegeben. So sammelt der Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb (WAB) zweimal im Jahr Grünschnitt ein. Weiterhin kann eine Entsorgung über die Biotonne erfolgen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, ganzjährig Ast- und Grünschnitt bei der Deponie anzuliefern, wozu der WAB jährlich einen Gutschein für die Anlieferung von 250 kg der Gebührenrechnung beilegt. In Ausnahmefällen kann ein derartiges Verbrennen nur dann zulässig sein, wenn die jeweiligen Pflanzen von Krankheiten befallen sind und ein Transport des Materials zur Entsorgung zu einer Verbreitung des Krankheitserregers führen würde. Dann ist der Sachverhalt vom Abfallerzeuger vorher der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung darzulegen. Unter Umständen muss der Pflanzenschutzdienst des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) in Montabaur zur Beurteilung herangezogen werden.
Widerrechtliche Verbrennungsvorgänge stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 100.000 Euro geahndet werden.
Bei Fragen kontaktieren Sie die untere Abfallbehörde:
Marco Metternich (Marco.Metternich@westerwaldkreis.de), Tel.: 02602 124-568
oder Stefan Eckelt (Stefan.Eckelt@westerwaldkreis.de), Tel.: 02602 124-372
Quelle: www.westerwaldkreis.de
Einsatzübung mit technischer Hilfeleistung
Am Freitag den 08.11.2019 wurde die Feuerwehr Hillscheid um 18:34 Uhr zu einer Einsatzübung alarmiert. Gemeldet war ein Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person auf den Dorfwiesen.
Die Kameraden rückten mit dem TLF 16/25 zur gemeldet Einsatzstelle aus. Dort angekommen fand der Gruppenführer einen seitlich unter einem LKW steckenden PKW vor. Die Fahrerin befand sich eingeklemmt noch in ihrem Fahrzeug. Während der Erkundung wurde noch eine weitere Person verletzt und ebenfalls eingeklemmt unter dem LKW gefunden.
Die Besatzung machte sich unmittelbar an die Betreuung und Rettung der beiden verletzten Beteiligten. Im Zuge der Rettungsmaßnahmen kamen der neue tragbare Lichtmast mit LED-Scheinwerfer sowie die zur technischen Hilfe verlasteten Geräte wie Halligen Tool nebst Schlagwerkzeug, Blechaufreißer und Federkörner zum Einsatz.
Nach kurzer Zeit konnten die beiden Personen gerettet und dem Rettungsdienst übergeben werden.
Die Einsatzübung hat gezeigt, dass selbst mit einfachsten technischen Hilfsmitteln gerettet und erfolgreich gearbeitet werden kann.
Die Feuerwehr Hillscheid bedankt sich bei den Unternehmen AM Müller und Bauunternehmen Ferdinand für die zur Verfügung Stellung von Unfallfahrzeugen und Gelände.
Martinszug 2019
In diesem Jahr beginnt der Martinszug um 17.30 Uhr mit einem Wortgottesdienst in der katholischen Kirche. Anschließend stellen sich die Teilnehmer auf und gehen, begleitet vom Musikverein Hillscheid, über die Kolpingstraße - In den Gärten - Jahnstraße - Ringstraße - Emser Straße - Wiesenstraße bis hin zum Kirmesplatz. Dort wird das Martinsfeuer durch die Feuerwehr Hillscheid entzündet.
3. Oktober 2019 - Abkochen an der Feuerwehrhütte
Am 3. Oktober veranstalteten der DRK OV Kannenbäckerland e.V. und die Freiwillige Feuerwehr Hillscheid wieder ihr jährliches Abkochen an der Feuerwehrhütte in Hillscheid.
Der goldene Oktober machte am Donnerstag bei Regen und niedrigen Temperaturen leider nicht von sich reden. Trotzdem lockte die traditionelle Veranstaltung wieder zahlreiche Besucher und Wanderer an die Feuerwehrhütte. Für das leibliche Wohl war wie immer mit einem leckeren Spießbraten vom Holzkohlengrill, selbstgemachter Erbsensuppe, Bratwurst und Pommes Frites sowie Kaffee und frischem Kuchen bestens gesorgt.
Der DRK OV Kannenbäckerland e.V. und die Freiwillige Feuerwehr Hillscheid bedanken sich bei allen, die wir am 3. Oktober 2019 als unsere Gäste begrüßen durften.
Jahresausflug 2019 der Freiwilligen Feuerwehr Hillscheid
Nachdem im Vorjahr eine Wanderung auf dem Programm stand, war es in diesem Jahr wieder an der Zeit, einen großen Ausflug anzugehen.
Am Samstag den 10.08.2019 trafen sich die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Hillscheid, begleitet von Freunden und Förderern, um gemeinsam in den Jahresausflug 2019 zu starten.
Um 10:00 Uhr versammelten sich die Ausflügler am Feuerwehrhaus Hillscheid. Nach einer kurzen Begrüßung durch den Ersten Vorsitzenden ging es mit dem Bus in Richtung Hermeskeil. Bei einem kleinen Zwischenstopp konnte mit Hillschender Bärensekt und Gebäck gefrühstückt werden. Gegen 12:30 Uhr traf die Reisegruppe am ersten Ziel des Tages ein, dem „Feuerwehr Erlebnis Museum Hermeskeil“. Hier konnte auf einer spannenden Reise durch die Welt der Feuerwehr viel entdeckt werden. Ein Rundgang beginnend beim Feuer, wie man früher Brände bekämpfte und welche Aufgaben unsere heutige Feuerwehr hat.
Gegen 14:30 Uhr ging es mit dem Bus weiter zum zweiten Ziel des Tages, in unser Namensvetter-Dorf „Hilscheid“. Hier wurden wir vom dortigen Wehrführer und dem 1. Beigeordneten herzlich im Dorfgemeinschaftshaus begrüßt. Hilscheid fehlt für unsere Verhältnisse zwar ein „L“, hat bei 270 Einwohnern jedoch eine schlagkräftige 18-köpfige Feuerwehrmannschaft. Der kleine Abstecher war für beide Seiten eine tolle und schöne Aktion, und wir werden auch in Zukunft den Kontakt nicht wieder abbrechen lassen.
Zum Abschluss ging es dann wieder mit unserem Bus zum Restaurant „Forsthaus am Kühkopf“, wo für alle ein deftiges Abendessen wartete. Nach diesem ereignisreichen Tag ging es für die Ausflügler um 19:30 Uhr wieder zurück nach Hillscheid (mit 2 L).
Der Waldbrandgefahrenindex WBI
Index des meteorologischen Potentials für die Gefährdung durch Waldbrand
Der Waldbrandgefahrenindex WBI beschreibt das meteorologische Potential für die Gefährdung durch Waldbrand. Er zeigt die Waldbrandgefahr in 5 Gefahrenstufen an: 1= sehr geringe Gefahr (grün) bis 5 = sehr hohe Gefahr (lila).
Der WBI dient den für die Waldbrandvorsorge verantwortlichen Landesbehörden zur Einschätzung der Waldbrandgefahr und zur Herausgabe von Warnungen. Die Waldbrandgefahrenstufen des DWD bilden somit die Grundlage für eine auf Landesebene harmonisierte Waldbrandgefahrendarstellung. Die örtliche Einschätzung der Waldbrandgefahr kann vom DWD-Produkt abweichen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf diesen Internetseiten:
www.forstwirtschaft-in-deutschland.de
Waldbrandgefahrenindex Stationsdaten Rheinland-Pfalz
Gerade jetzt ist es wichtig, dass jeder besonders aufmerksam ist und bei ersten Anzeichen einer Brandentwicklung sofort die Feuerwehren über den Notruf 112 alarmiert! So lassen sich Schäden für die Wälder begrenzen und ein Ausbreiten auf besiedelte Gebiete wirksam verhindern.
Von gefährlichen, eigenständigen Löschversuchen rät das Forstministerium ausdrücklich ab. Die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger ist vielmehr bei der Vorsorge gefragt. Dabei gilt es, im Wald unbedingt folgende Vorsichtsmaßnahmen zu beachten und bei Bedarf andere Waldbesucher darauf aufmerksam zu machen:
- Im Wald herrscht absolutes Rauchverbot.
- Das Entzünden von Feuer und offenem Licht oder das Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände sind nicht nur im Wald, sondern auch in einer Entfernung von bis zu 100 Metern vom Waldrand verboten.
- Feuerstellen dürfen im Wald grundsätzlich nur mit Genehmigung des zuständigen Forstamtes betrieben werden. Dies gilt auch für Grillfeuer und die Verwendung von Einweggrillen.
- Achtlos weggeworfene Glasflaschen können durch Sonneneinstrahlung die Wirkung eines Brennglases erzeugen und zur Entzündung trockener Nadeln, Blätter oder Zweige führen. Bitte umgehend aufsammeln.
- Auch geparkte Fahrzeuge mit herkömmlicher Antriebstechnik können Waldbrände auslösen. Die Hitze eines Katalysators kann zum Beispiel trockenes Gras entzünden.
Eichenprozessionsspinner – Abstand halten!
Eichenprozessions – wie bitte?
Hinter dem langen Namen verbirgt sich ein Schmetterling beziehungsweise, bevor der Falter ein Falter wird, eine Raupe. Und bei dieser haarigen Erscheinung heißt es: Vorsicht! Denn das reizende Lebewesen ist nicht ungefährlich!
Die Raupen mit den feinen weißen Härchen können bei Kontakt sehr starke Allergien hervorrufen. Sollten die Härchen in die Atemwege gelangen, können Entzündungen im Rachen oder Bronchienbereich die Folge sein. Der Eichenprozessionsspinner vermehrt sich in Deutschland von Jahr zu Jahr.
Hier einige wichtige Hinweise:
- Wir bitten Sie, die Raupen nicht anzufassen
- Warnen und klären Sie Ihre Kinder auf
- Sollten Sie in Kontakt mit den Raupen gekommen sein, so wechseln und waschen Sie die Kleidung
- Duschen Sie und waschen Sie Ihre Haare
- Sollten Sie im Privatgarten einen Eichenprozessionsspinner sichten, bitte nicht selbst entfernen
- Informieren Sie die Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen über den Eichenprozessionsspinner
- Die Feuerwehr ist für diese Art von Einsätzen weder ausgebildet noch ausgerüstet. Die Zuständigkeit liegt beim Eigentümer
Der Waldbrandgefahrenindex WBI
Index des meteorologischen Potentials für die Gefährdung durch Waldbrand
Der Waldbrandgefahrenindex WBI beschreibt das meteorologische Potential für die Gefährdung durch Waldbrand. Er zeigt die Waldbrandgefahr in 5 Gefahrenstufen an: 1= sehr geringe Gefahr (grün) bis 5 = sehr hohe Gefahr (lila).
Der WBI dient den für die Waldbrandvorsorge verantwortlichen Landesbehörden zur Einschätzung der Waldbrandgefahr und zur Herausgabe von Warnungen. Die Waldbrandgefahrenstufen des DWD bilden somit die Grundlage für eine auf Landesebene harmonisierte Waldbrandgefahrendarstellung. Die örtliche Einschätzung der Waldbrandgefahr kann vom DWD-Produkt abweichen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf diesen Internetseiten:
www.forstwirtschaft-in-deutschland.de
Waldbrandgefahrenindex Stationsdaten Rheinland-Pfalz
Gerade jetzt ist es wichtig, dass jeder besonders aufmerksam ist und bei ersten Anzeichen einer Brandentwicklung sofort die Feuerwehren über den Notruf 112 alarmiert! So lassen sich Schäden für die Wälder begrenzen und ein Ausbreiten auf besiedelte Gebiete wirksam verhindern.
Von gefährlichen, eigenständigen Löschversuchen rät das Forstministerium ausdrücklich ab. Die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger ist vielmehr bei der Vorsorge gefragt. Dabei gilt es, im Wald unbedingt folgende Vorsichtsmaßnahmen zu beachten und bei Bedarf andere Waldbesucher darauf aufmerksam zu machen:
- Im Wald herrscht absolutes Rauchverbot.
- Das Entzünden von Feuer und offenem Licht oder das Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände sind nicht nur im Wald, sondern auch in einer Entfernung von bis zu 100 Metern vom Waldrand verboten.
- Feuerstellen dürfen im Wald grundsätzlich nur mit Genehmigung des zuständigen Forstamtes betrieben werden. Dies gilt auch für Grillfeuer und die Verwendung von Einweggrillen.
- Achtlos weggeworfene Glasflaschen können durch Sonneneinstrahlung die Wirkung eines Brennglases erzeugen und zur Entzündung trockener Nadeln, Blätter oder Zweige führen. Bitte umgehend aufsammeln.
- Auch geparkte Fahrzeuge mit herkömmlicher Antriebstechnik können Waldbrände auslösen. Die Hitze eines Katalysators kann zum Beispiel trockenes Gras entzünden.
Fronleichnams-Prozession in Höhr-Grenzhausen am 20.06.2019
Anlässlich des Fronleichnamsfest der Katholischen Pfarrei Sankt Peter und Paul im Kannenbäckerland fand die Prozession aller Kirchorte wie die letzten Jahre in Höhr-Grenzhausen statt.
Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren Hillscheid und Hilgert begleiteten bei tollem Wetter den Umzug mit zwei Absicherungsfahrzeugen und stellten im Streckenverlauf Verkehrssicherungsposten an Kreuzungen und Einmündungen.
So konnte ein reibungsloser und sicherer Ablauf der Prozession sowie der Besuch der einzelnen auf der Strecke aufgebauten Altäre gewährleistet werden.
Hüttenfest an Christi Himmelfahrt an der Feuerwehrhütte
Tolles Wanderwetter mit angenehmen Temperaturen und Sonnenschein am Nachmittag lockte wieder zahlreiche Gäste am Donnerstag den 30.05.2019 an die Feuerwehrhütte in Hillscheid. Anlass war das traditionell und jährlich stattfindende Hüttenfest an Christi Himmelfahrt.
Die Hillscheider Feuerwehr hatte für das leibliche Wohl wie immer bestens gesorgt. Selbstgemachte Erbsensuppe, Spießbraten vom Holzkohlengrill, Pommes Frites und Bratwurst sowie kühle Getränke und eine große Kuchenauswahl hielten die Besucher bis in den späten Nachmittag im Wald.
Die Kameradin und Kameraden freuen sich darauf, Sie auch am 3. Oktober wieder an der Feuerwehrhütte begrüßen zu dürfen.
Damit der Grill nicht zur Falle wird - Die Feuerwehr gibt Tipps zum Umgang mit Grillfeuer
Damit der Grill nicht zur Falle wird - Feuerwehren geben Tipps zum Umgang mit Grillfeuer
Die steigenden Temperaturen locken viele aus dem Haus direkt in den Garten oder auf den Balkon. Erster Gedanke: Grill anmachen und das Wetter genießen. Doch das vermeintlich harmlose Vorhaben birgt große Gefahr. „Wenn man einige Hinweise beachtet, lässt sich das Risiko senken“, kommentiert Frank Hachemer, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz.
Daher geben die Feuerwehren acht Tipps, um das Grillvergnügen genießen zu können:
• Der Grill sollte immer einen sicheren Stand haben.
• Bei Lagerfeuern ist ein nicht brennbarer Streifen (Erde, Sand, Steine) rund um den Grillplatz wichtig.
• Wenn Kinder anwesend sind, sollte der Grill nie unbeaufsichtigt gelassen werden.
• Spiritus oder andere brennbare Flüssigkeiten dürfen auf keinen Fall verwendet werden. Die dabei entstehende Stichflamme führt zu gefährlichen Verbrennungen.
• Bei Verbrennungen gilt: Kühlen Sie Brandwunden kleineren Ausmaßes maximal zehn Minuten lang mit Wasser (kein Eis, kein eiskaltes Wasser). Rufen Sie bei größeren Verletzungen sofort Hilfe über den Notruf 112!
• Selbst wenn das Wetter nicht mitspielt, darf nie in geschlossenen Räumen gegrillt werden. Auch zum Abkühlen hat der erloschene Grill hier nichts verloren: Es besteht Lebensgefahr durch tödliche Brandgase!
• In der Natur darf nur auf dafür ausgewiesenen Plätzen gegrillt werden.
• Die Asche sollte erst komplett abkühlen, ehe sie entsorgt wird. Dazu sollten aber nie Kartons oder Plastikbehälter verwendet werden.
„Diese Tipps sind sehr wichtig, da man ansonsten sein eigenes Leben und das anderer Menschen gefährdet“, warnt Frank Hachemer. So käme es immer wieder vor, dass Grillfeuer in Wohnungen entfacht werden und für schwere Atemwegsvergiftungen sorgen. Eine Gefahr, die sich durch Einhaltung dieser Tipps leicht vermeiden lässt.
Trockenheit kann gefährlich sein - So vermeiden Sie Brände in der Natur
Erst vor wenigen Tagen warnte der Deutsche Wetterdienst vor einem erneuten Dürresommer. Es soll warm und extrem trocken werden. Das ist nicht nur für Mensch und Tier anstrengend. Auch die Vegetation leidet unter dem fehlenden Wasser.
Das sorgt in vielen Teilen Deutschlands zu einer hohen Brandgefahr. Oftmals reicht schon eine fahrlässig weggeworfene Zigarette, um ganze Wälder in Brand zu setzen. Dabei ließen sich Brände ganz leicht vermeiden, so der Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz. Dazu gibt der Verband fünf Tipps, die Brände verhindern:
- Zigaretten oder andere brennende Gegenstände auf keinen Fall in der Natur entsorgen. Auch nicht aus dem eigenen Auto – schnell kommt es zu Böschungsbränden an der Straße.
- Fahrzeuge mit heißen Abgasanlagen niemals auf trockene Felder oder Wiesen stellen! Die Temperatur kann bereits ausreichen, um einen Brand zu entfachen. Rauchverbote in Wäldern sollten ernst genommen werden.
- Grillfeuer dürfen nur auf dafür ausgewiesenen Plätzen angezündet werden.
- Brände und Rauchentwicklungen sollten unmittelbar über die europaweite Notrufnummer 112 gemeldet werden. Entstehungsbrände können eigenständig gelöscht werden, sofern man sich dadurch nicht in Gefahr begibt.
Diese Tipps scheinen banal zu sein, würden jedoch eine Vielzahl an Bränden vermeiden. So kommt es immer wieder zu Bränden in den Sommermonaten, da Zigaretten weggeworfen oder Grillfeuer unbeaufsichtigt gelassen wurden.
Gefahr beim Osterfeuer - Tipps der Feuerwehr
Für viele ist Ostern eine große Freude. Die Kinder gehen mit großem Spaß auf die Suche nach Eiern und Süßigkeiten und viele Erwachsene genießen das verlängerte Wochenende. Doch das Osterfest kann schnell zur großen Gefahr werden: Denn immer wieder führen die traditionellen Osterfeuer zu Feuerwehreinsätzen, weil das Feuer außer Kontrolle geriet.
„Die Gefahr von Osterfeuern kann unter Beachtung einiger Hinweise stark minimiert werden“, weiß Frank Hachemer, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz. Darum gibt der Landesfeuerwehrverband einige Tipps zum korrekten Umgang mit Osterfeuern:
1. Melden Sie Ihr Osterfeuer bei der dafür örtlich zuständigen Behörde (häufig das Ordnungsamt) an – Sie vermeiden so einen ärgerlichen Fehleinsatz der Feuerwehr, der unter Umständen gebührenpflichtig ist.
2. Verwenden Sie nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz. Denken Sie daran, das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten, damit Ihr Osterfeuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird.
3. Halten Sie eine Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst frei. Der Sicherheitsabstand wegen Rauch und Hitze sollte mindestens 50 Meter zu Gebäuden und Bäumen und mindestens 100 Meter zu Straßen betragen. Windrichtung beachten!
4. Seien Sie vorsichtig beim Anzünden. Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen ein hohes Risiko.
5. Lassen Sie offenes Feuer nicht unbeaufsichtigt. Sorgen Sie dafür, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann. Passen Sie auf kleine Kinder auf. Sie unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr.
6. Strohballen können sich allein durch die Hitzestrahlung entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit.
7. Kleinere Verbrennungen kühlen Sie sofort mit Wasser: Maximal zehn Minuten lang (Leitungswassertemperatur 10 bis 20 Grad Celsius). Bei großflächigen Verbrennungen und auf der Haut haftenden Substanzen sollte nur primär abgelöscht werden. Alarmieren Sie sofort den Notarzt über die Notrufnummer 112!
8. Verlassen Sie als Veranstalter bzw. Zuständiger die Feuerstelle nur, wenn sie komplett erkaltet ist.
9. Sollte Ihnen Ihr Feuer außer Kontrolle geraten: Rufen Sie sofort die Feuerwehr über den Notruf 112.
Mit diesen neun Tipps kann die Gefahr von Osterfeuern drastisch minimiert werden. Dennoch besteht immer ein Restrisiko. Daher sollte man im Ernstfall nicht zögern und den europaweiten Notruf 112 wählen. Denn auch an Feiertagen wie Ostern sind die über 50.000 Feuerwehrmitglieder in Rheinland-Pfalz rund um die Uhr einsatzbereit, um im Notfall schnell zu helfen.
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